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Nutzeffekt / Beweissicherung mittels
Drohne/Multicopter

Für eine visuelle Begutachtung/Inspektion von nicht zugänglichen Bereichen, wie beispielweise Dächer, Hochhausfassaden, einstürzende Wohnhäuser, Windräder (Windkraftanlagen) usw. Einrüsten (Gerüst) oder Hubsteiger (Arbeitsbühnen) wären für die Erstbesichtigung / Begutachtung für den Geschädigten nicht erforderlich, somit wäre eine Schadensdokumentation/Schadenaufnahme ohne eine größere Vorbereitung unkompliziert für uns möglich.

Eine Zusammenfassung der Begutachtung erfolgt mittels hochauflösender Kamera ob Foto oder Videoaufnahmen. Sicherungsbeweise als Videomaterial auf Disc - Bildmaterial zur Vorlage bei Streitigkeiten, z.B. bei Bau eines Hauses, bei Schäden, etc. Vor- und -Nach Beweismittel Zur Verfügung steht eine Drohne mit einer hochauflösenden Kamera für die Begutachtung.

Rechenbespiel zur konventionellen Begutachtung
und unsere Preise

Rechtliches im Allgemeinen:
Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre
beachten!

  • nicht höher als 100 Meter über Grund
  • nicht über Wohngebieten (wenn die Drohne über 250 Gramm wiegt)
  • nicht in der Nähe von An- und Abflugbereichen und Kontrollzonen von Flugplätzen
  • nicht näher als 100 Meter an Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder Bahnanlagen
  • nicht näher als 100 Meter an Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten, Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr
  • nicht näher als 100 Meter an Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen, Anlagen der Energieerzeugung
  • nicht näher als 100 Meter an Grundstücke, auf denen Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder sowie Bundes- und Landesbehörden oder diplomatische sowie konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben
  • nicht näher als 100 Meter an Grundstücke, auf denen sich Liegenschaften der Polizei oder anderer Sicherheitsbehörden befinden

Genehmigungen und gesetzliche
Bestimmungen für den Flug

Welche Genehmigungen werden benötigt?

Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel keine Genehmigungen erforderlich bis zu einem Aufstiegsgewicht / einer Gesamtmasse von maximal 5kg. Für das gewerbliche Fliegen hingegen ist eine Aufstiegsgenehmigung immer Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird. Diese muss also je Bundesland und je Flugeinsatz einzeln beantragt werden und ist theoretisch bis zu einem Abfluggewicht von 25kg gültig.

Vereinfachte gewerblichen Aufstiegsgenehmigungen bis zu 5kg Abfluggewicht jedoch können pauschal beantragt werden, reichen jeweils für 2 Jahre und setzen natürlich ebenfalls eine Haftpflichtversicherung voraus. Achtung: gewerbliches Fliegen beginnt schon dort, wo z.B. eine Veranstaltung mit Luftaufnahmen oder Videos dokumentiert werden soll oder Fotos zu gewerblichen Zwecken geschossen werden.

Die einfache / vereinfachte pauschale gewerbliche Aufstiegsgenehmigungen hat in der Regel noch verschiedene weitere Einschränkungen wie z.B.:

  • Gesamtmasse bis 5kg
  • maximale Flughöhe über Grund (AGL) von 100m
  • Verbot des Betriebes des unbemannten Luftfahrsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (BOS). Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung und militärischen Anlagen.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständigen Ordnungsbehörden / Polizeidienststellen vorab zu informieren.
  • Innerhalb von Naturschutzgebieten sind die dortigen Bestimmungen zu beachten.
  • Der Steuerer wird in der Regel in der Genehmigung festgelegt und namentlich genannt

Diese Regelungen (Aufstiegsgenehmigung, Aufstiegserlaubnis, Versicherung, etc) gelten nur für Deutschland.

Fluggerät / Drohnen Multicopter
Quadrocopter Technische Daten

Dji Inspire

Der Quadrocopter überzeugt durch ein sehr hochwertiges Kamerasystem mit einer sehr schnell agierenden elektromechanischen Bildstabilisierung über drei Achsen. GPS-Navigation sorgt bei der Drohne für ruhige und einfach zu beherrschende Flugeigenschaften. In Bodennähe wird automatisch zusätzlich eine unterstützende Lagestabilisierung mit optischem Positionierungssystem zugeschaltet. Dank hocheffizienter Antriebe und sogenannten LiPo Akkus kann die Phantom 4 deutlich länger als 20 Minuten in der Luft verweilen und bietet damit genug Zeit für jedwede Mission.


  • Durchmesser: 350mm,
  • Gewicht: 1380g
  • Maximalgeschwindigkeit: 72km/h
  • Flugzeit: ca. 30min
  • Kameratechnik: 20MPX Foto-Videokamera mit 1 Zoll Sensor
  • weitere Features:
    • GPS Navigation
    • 360° Abstandssensorik
    • Coming-Home-Automatik

Das Sachverständigenbüro Peltz ist im Besitz einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen in Flugplatznähe, Erteilung gemäß §21a Absatz 3 in Verbindung mit §21a Absatz 1 Nr. 4 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Weitere Aufstiegsgenehmigungen, welche im Zuge der Begutachtung erforderlich sind, werden vor Inbetriebnahme vom Sachverständigem eingeholt. Eine voraus Anzeige des Drohneneinsatzes bei Behörden, Polizei, Ordnungsamt und umliegenden Bewohnern werden durch den Sachverständigen rechtzeitig informiert..


Rechenbeispiel für die Kostenersparnis!

Begutachtung durch Fachfirmen

"Kostenfaktoren für das Aufstellen eines Gerüsts"

Kostenaufstellung für ca. 200 qm Fassaden/Dachflächen Gerüst-Facharbeiter

Ein Beispiel: Für eine Fläche von 200 qm Außenfassade wird für 2 Wochen ein Gerüst benötigt. Häufig kostet dies etwa 1.400 Euro bis 1.700 Euro (netto), wobei die Auf- und Abbaumaßnahmen sowie die technische Genehmigung (Abnahme) mit 1.100 Euro (netto) und die Miete nach 2 Wochen mit rund 350 Euro (netto) zu Buche schlagen.

  • Extra Kosten zusätzlich, ein Fallschutznetz, dass Dachdecker vor Stürzen schützen soll, wird mit ca. 6,- bis 8,- pro laufenden Meter berechnet.
  • Geräte: Gelenkteleskopbühne 12-18m pro Tag 199,00 Euro inkl. 19% MwSt., pro Woche 789,98 Euro inkl. 19% MwSt.
  • Hubsteiger 20m-30m pro Tag 280 Euro inkl. 19% MwSt.
  • Teleskop-Arbeitsbühne pro Tag 470 Euro inkl. 19% MwSt.

In den o.g. Beispiel wären Extrakosten zusätzlich für Facharbeiterstunden Dachdeckermeister/ Malermeister noch nicht enthalten!

Begutachtung-Beweissicherung mittels Drohne

Begutachtung Paket 1

Basispaket 290,- € (inkl. 19% MwSt.)
  • 15 Luftaufnahmen Wohngebäude 1-2 FH
  • jedes weitere Bild 25€/St.
  • inkl. Kurzbericht
  • gewerbliche Nutzungsrechte
  • Bis 50 Km Fahrtkosten inklusive, darüber fallen 0,35€ pro Km an.
  • Versand der Fotos auf CD/DVD oder als Download im gewünschten Dateiformat

Jetzt anfragen!

Begutachtung Paket 2

Basispaket 390,- € (inkl. 19% MwSt.)
  • 20 Luftaufnahmen Hochhäuser / Gewerbehallen
  • jedes weitere Bild 25€/St.
  • inkl. Kurzbericht
  • gewerbliche Nutzungsrechte
  • Bis 50 Km Fahrtkosten inklusive, darüber fallen 0,35€ pro Km an.
  • Versand der Fotos auf CD/DVD oder als Download im gewünschten Dateiformat

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Je nach Wunsch werden wir die Pakete auf Ihre Bedürfnisse anpassen!

Der Start eines Drohnenflugs ist natürlich sehr Witterungsabhängig.
Deshalb behalten wir uns vor einen Termin auch kurzfristig zu verschieben!




Bausachverständiger Peltz

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    Herrn Peltz unter
    Mobil 0173 - 82 70 22 5

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