Ein Baubegleiter hat die Aufgabe, den Bauherren kompetent und unabhängig zu beraten und sicher durch sein Bauvorhaben zu führen. Dafür prüft er alle Schritte beim Haus- oder Wohnungsbau und prüft auf der Baustelle alle Baumaßnahmen. Ein Baubegleiter bietet daher den besten Schutz vor Baumängeln und kann dem Bauherrn ein Gefühl der Sicherheit verleihen. Beginn der Baubegleitung Es ist ein Vorteil, einen Sachverständigen frühzeitig einzubeziehen. Allerdings ist es nicht leicht für einen Laien zu eruieren, ob ein Sachverständiger kompetent und qualifiziert ist, zumal der Begriff Sachverständiger nicht geschützt ist. Wichtig ist der Nachweis über eine Sachverständigenausbildung mit einer Zertifizierung sowie ausreichende Berufserfahrung und Baustellenbesichtigungen. Darüber kann man sich im Vorfeld bei der Handelskammer oder bei Verbraucherverbänden informieren. Aufgaben des Bausachverständigen Es ist entscheidend, sich auf den Bausachverständigen verlassen zu können, wenn man plant, ein eigenes Haus zu bauen. Wir verleihen Ihnen dieses Gefühl von Sicherheit durch unser unabhängiges Qualitätscontrolling. Der Aufgabenbereich des Bausachverständigen gliedert sich in folgende Bereiche:
Die erste Begehung durch den Sachverständigen sollte direkt nach dem Aushub der Baugrube erfolgen. Der Sachverständige kann anhand der Bodenbeschaffenheit ermitteln, welche Abdichtungsmaßnahmen notwendig sind und ob die geplante Drainage Ihren Zweck ausreichend erfüllt. Es ist wichtig, eine Baustellenbegehung durchzuführen, bevor mit den eigentlichen Arbeiten wie Estrich legen, Schalldämmung oder Verputzen begonnen wird. Der Baubegleiter kann auf diese Weise prüfen, ob das vereinbarte Material verwendet wird und ob alle Installationen und Anschlüsse korrekt ausgeführt worden sind. Eine Begehung sollte für folgende Bauabschnitte geplant werden:
Nach jeder Begehung erhält der Bauherr eine Dokumentation mit Fotos und Text, die notfalls auch vor Gericht verwendet werden kann. Es sind grundsätzlich für die verschiedenen Bauabschnitte (wie oben beschrieben) mehrere Begehungen nötig. Zusätzlich können weitere Begehungen vereinbart werden. Auch der Umfang der Dokumentation kann zwischen Bauherrn und Baubegleiter geregelt werden. Folgende Zusatztermine können abgestimmt werden:
Bei den wesentlichen Punkten einer Baubegleitung unterscheiden sich die verschiedenen Sachverständigen nur geringfügig. Daher sind die Zusatzleistungen,
die ein Bauherr wünscht, ein Entscheidungskriterium sowie der Preis.
Wir haben es uns zum Ziel gemacht, einen hohen Standard im Bereich des Qualitätscontrollings zu bieten und Sie damit bei Ihrem Wunsch des Eigenheims zu unterstützen.
Dabei legen wir großen Wert auf die Minimierung von Ausführungsmängeln sowie finanzielle Mehrbelastung. Wir kontrollieren die Bauleistungen und
dokumentieren potenzielle technische Abweichungen.
Sie sollten darauf achten, dass ein Bausachverständiger zertifiziert ist. Die Fachkenntnisse werden dafür vor einer entsprechenden Prüfungskommission erworben, wie z.B. IHK, TÜV oder DEKRA. Diese Verbände verlangen fortlaufende Fortbildungen und erwarten Neutralität und Fairness von dem jeweiligen Berater. Das Honorar des Sachverständigen und der Umfang der Baubegleitung sollten nachvollziehbar sein. Es ist vorteilhaft, wenn der Baubegleiter in der näheren Umgebung des Objekts wohnt. Wenn Sie einen kompetenten, erfahrenen und unabhängigen Baubegleiter/Bausachverständigen treffen möchten, dann sind Sie bei Peter Peltz an der richtigen Adresse.
Ein unverbindliches Angebot unter anfrage@sv-peltz.de