Es handelt sich hierbei um eine Sichtung und Bewertung des Nachbargrundstücks (inklusive Bebauung), um den Zustand vor dem Baustart zu dokumentieren. Sollten im Nachhinein Schadensansprüche erhoben werden, muss der Bauherr vor Gericht beweisen können, dass mögliche Schäden nicht durch seine Baumaßnahmen verursacht wurden.
Dafür ist ein vollständiges Beweissicherungsverfahren nötig, in dem der Zustand vor, während und nach der Baumaßnahme festgehalten wird.
Aufnahme des Bauzustands VOR Baubeginn, mit digitaler Zustandsverortung
General/Bauunternehmen/Nachbarschaft
Eine Beweissicherung ist besonders im Stadtzentrum relevant, besonders wenn ein Neubau unterhalb der Nachbarbebauung liegt. Für einen potenziellen Schadensersatzanspruch ist es sinnvoll, den Ist-Bestand beider Parteien von innen und außen aufzunehmen und zu dokumentieren, so dass im Streitfall eine Beweisführung in beide Richtungen möglich ist.
Bei der Beweissicherung geht es darum, den Zustand der Nachbarbebauung vor Baubeginn beweisbar festzuhalten. Werden nach Abschluss der Baumaßnahme Schäden aus Einwirkungen durch den Baubetrieb behauptet, findet sich der Bauherr vor Gericht regelmäßig in der Beweispflicht dafür, dass diese Schäden nicht durch die von ihm zu verantwortende Baumaßnahme verursacht sind. Streitigkeiten sind mit einem aussagefähigen Beweis-sicherungsverfahren abzuwenden, denn eine vollständige Beweissicherung dokumentiert den Bestand vor, während und nach der Baumaßnahme.
Auszuführende Baumaßnahmen sind:
Generell ist der Bauherr nicht verpflichtet, ein Beweissicherungsverfahren in Auftrag zu geben. Es ist lediglich sinnvoll dies in Auftrag zu geben, um spätere Regressansprüche zu vermeiden. Sonst steht der Bauherr in der Pflicht, vor Gericht zu beweisen, dass Schäden an Nachbargrundstücken nicht durch seine Baumaßnahme entstanden sind. Es ist entscheidend, dass Ansprüche nach §§ 906 ff. BGB in den Versicherungspolicen der Haftpflichtversicherung des Bauherrn und des Bauunternehmers mitversichert sind.
Eine Beweissicherung wird ebenfalls bei folgenden Schäden voraus gesetzt:
ZWECK DER BEWEISSICHERUNG
Es wird der Zustand vor dem Baubeginn, im zeitlichen Verlauf und nach Abschluss der Arbeiten von einem unabhängigen Sachverständigen dokumentiert und gutachterlich festgehalten, so dass der Bauherr, das Bauunternehmen und die Nachbarn abgesichert sind. Damit ist eine objektive Zustandsermittlung gegeben und spätere Streitigkeiten können vermieden werden und der Versicherungsschutz in der Haftpflicht- oder Bauleistungsversicherung ist damit gewährleistet.
								
								
							Neubau- und Abrissarbeiten sind nicht zu unterschätzen, da umliegende Gebäude durch diese Maßnahmen beschädigt werden können.
Allerdings ist es auch keine Seltenheit, dass Anwohner Schäden im Nachhinein reklamieren, obwohl diese bereits vor den Baumaßnahmen vorhanden waren. Es lässt sich häufig nachträglich nur schwer ermitteln, ob die Bauarbeiten als Ursache für einen potentiellen Schaden angenommen werden können, so dass es oftmals zu Rechtstreitigkeiten oder Schadenersatzforderungen kommt, die vermeidbar gewesen wären.
Daher ist eine objektive und gewissenhafte Beweissicherung vor dem  Start der 
									Baumaßnahmen sinnvoll und schützt vor späteren  Rechtsstreitigkeiten. 	
Ihr Sachverständiger Peter Peltz übernimmt für Sie  die erste Besichtigung und
									Beweissicherung inklusive eines  Abschlussberichts. Auch bei Fragen zu den
										Maßnahmen oder zu dem Zustand  des betroffenen Gebäudes hilft Ihr Sachverständiger
										gerne weiter oder  klärt Sie über zusätzliche Leistungen des SV-Peltz auf.
								
- Beweissicherung im Sinne § 823, BGB Schadenersatzpflicht.
- Selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ff, ZPO.
- Beweissicherungsverfahren nach DIN 4123
- Niederschrift nach VOB B, ³ 3 Abs. (4)
Beweissicherungsverfahren 3 Stufen der sachverständigen Beweissicherung im Bauwesen